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FAQ- Fragen die uns häufig gestellt werden

Vor der Behandlung:

Ich habe ein Rezept vom Arzt bekommen. Was ist mein nächster Schritt?

Erst einmal sollten Sie sich erkundigen, welche Art von Heilmittelverordnung Sie verschrieben bekommen haben und ob wir diese anbieten. Hierfür haben wir eine tabellarische Übersicht mit unseren Leistungen für Sie erstellt. 

Bieten wir Ihre Art von Verordnung an, können Sie ganz einfach telefonisch, per Mail, postalisch oder persönlich mit uns Kontakt aufnehmen und Termine vereinbaren.

Können Therapeutenwünsche berücksichtigt werden?

Dieses Vertrauensverhältnis ist eine wichtige Grundlage unserer Arbeit. Wir freuen uns, wenn Sie in unserem Team Ihren Therapeuten gefunden haben. Allerdings haben nicht alle Therapeuten denselben individuellen Ausbildungsschwerpunkt, weshalb nicht alle Therapeuten jede Therapieform durchführen. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Es gilt zu beachten, dass ein spezieller Therapeutenwunsch zu längeren Wartezeiten führen kann.

Was muss ich zur Behandlung mitbringen?

Zu Ihrem ersten Termin bringen Sie bitte mit:

  • Ihre Krankenversicherungskarte
  • Ihre EC-Karte (für gesetzliche Zuzahlung - keine Bargeldannahme)
  • Ihr Rezept (Heilmittelverordnung)
  • FFP2-Maske
  • Ein großes sowie ein kleines Handtuch

Dies gilt auch für jede Art von Privatrezept. Wenn Sie bereits Untersuchungsergebnisse, Operationsberichte und Röntgenbilder (auch auf CD) haben, können Sie diese ebenfalls mitbringen. Haben Sie eine Verordnung für den Rehasport oder für ein KGG Rezept (Krankengymnastik am Gerät) bringen Sie bitte saubere Turnschuhe, Sportbekleidung und ein Handtuch mitbringen.

Kann ich selbst bestimmen wie oft ich zur Therapie komme und wie diese terminiert werden?

Der ausstellende Arzt legt die Frequenz pro Woche fest. Diese darf nicht überschritten werden. Bei einem Privatrezept gibt es keine Vorgabe des Arztes, sodass je nach Kapazität und medizinischer Einschätzung, die Frequenz variabel gewählt werden kann.

Wie lange habe ich Zeit mein Rezept einzulösen?

Ein Rezept muss nach dem Ausstellungsdatum:

  • Innerhalb von 28 Tagen angetreten werden
  • Bei BG Rezepten beträgt die Frist 7 Tage nach Rezeptausstellung
  • Bei einem Entlassmanagement (meist kurz nach Krankenhausaufenthalt) liegt die Frist bei 7 Tagen nach Ausstellungsdatum
  • Privatrezepte sind von den Fristen befreit
  • Rehasportrezepte können nach Genehmigung jederzeit begonnen
  • Ausnahme sind Reharezepte der Gesetzlichen Rentenversicherung (DRV). Diese müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellungsdatum angefangen werden 

Bei weiteren Fragen rund um die Gültigkeit des Rezeptes können Sie uns gerne kontaktieren, damit keine Unklarheiten aufkommen.

Während der Behandlung:

Wie lange dauert meine Behandlung?

Die Dauer der Behandlung ist von der Krankenkasse vorgegeben und richtet sich nach der Art der Verordnung. 

Sind Behandlungen ohne Rezept möglich?

Grundsätzlich ja. Voraussetzung hierfür ist, dass der Physiotherapeut die Zusatzqualifikation Heilpraktiker hat. 

Zuzahlungen/Eigenanteil Rezept:

Muss ich etwas zu meiner Behandlung zuzahlen?

Versicherte, einer gesetzlichen Krankenkasse sind, ab dem 18. Lebensjahr, nach § 32 SGB V verpflichtet, eine Zuzahlung zu leisten. Dieser Betrag wird von den Krankenkassen vorgeschrieben und ist hier in der Praxis zu entrichten. Dieser Betrag entspricht einem festgelegten prozentualen Anteil zur Art der Behandlung. Wir bitten Sie, diese Gebühr per EC-Cash spätestens beim zweiten Besuch in unserer Praxis zu entrichten. Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse ein Befreiungsausweis besitzen, legen Sie uns diesen bitte vor. Nachträglich vorgelegte Befreiungsausweise können leider nicht berücksichtigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.

Wann ist man von der Zuzahlung befreit?

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Richtlinien zur Befreiung von Rezeptgebühren bzw. Zuzahlungen.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Der Eigenanteil richtet sich nach Art und Menge der verordneten Leistung und ist gesetzlich geregelt.

Ist ein Lastschriftverfahren möglich?

Nein, das ist nicht möglich. 

Termin versäumt:

Was ist eine Ausfallrechnung?

Der Ausfall, der bei uns durch einen nicht rechtzeitig (24 Std. vor Termin, wobei Wochenende und Feiertage hier nicht berücksichtigt werden können) abgesagten Termin oder unentschuldigtes Fehlen entsteht, wird privat in Rechnung gestellt. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem vereinbarten Termin. Sie erhalten dann für den versäumten Termin einen Ersatztermin.

Bitte beachten Sie hierzu genau diese Informationen auf dem von Ihnen ausgefüllten Anmeldeformular.

Kann eine andere Person meinen Termin kurzfristig wahrnehmen?

Das ist grundsätzlich möglich, kann aber selbstverständlich nicht auf das Rezept einer anderen Person abgerechnet werden. Wir bitten Sie, uns in solchen Fällen vorab auch kurzfristig zu informieren und zu klären, ob dieser Termin auch für eine andere Person passend ist.

Kann ich nicht einfach unterschreiben?

Für den versäumten Termin? Nein. Auch wenn das scheinbar in anderen Praxen vorkommt, wie uns häufig berichtet wird, ist das gesetzlich nicht zulässig. Wir halten uns an diese Vorgaben und bitten hierfür um Verständnis. Schließlich möchten wir Ihnen auch in Zukunft mit unserem qualifizierten Team zur Verfügung stehen.

Werde ich an meinen Termin erinnert?

Ja, sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitteilen. Die automatische Terminerinnerung stellt einen Service für unsere Patienten dar. Sollte der Dienst aus systematischen Gründen einmal nicht funktionieren, entbindet dies nicht von der Gültigkeit des Terminzettels.

Osteopathie / Heilpraktikertermine

Was versteht man unter Osteopathie?

Osteopathie versteht sich als Ergänzung zur Schulmedizin und hat ihre Stärken in der Behandlung von funktionellen, nicht strukturellen, Problemen. Als ganzheitliche Methode kennt und bedient sich die Osteopathie eines breiten Behandlungsspektrums.

Wie setzt sich der Preis zusammen?

Der Preis der Behandlung setzt sich aus Art und Zeit der Behandlung zusammen. Die Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenordnung für Heilpraktiker und kann bei entsprechender Versicherung, durch die Kasse erstattet werden.

Was wird bei Heilpraktikerterminen und Osteopathieterminen übernommen?

Kosten für osteopathische Behandlungen werden seit 2010 immer häufiger von gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkassen nach den genauen Modalitäten nach. Wir erfüllen alle Voraussetzungen, die von den Krankenkassen gefordert werden und sind mit unserer Praxis bei vielen Kassen bereits gelistet. Sollte Ihre Kasse nicht dabei sein, nehmen wir gerne Kontakt mit dieser auf.

Mo - Do: 08:00 bis 20:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 17:00 Uhr
& nach Vereinbarung
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