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Osteopathie- wirkt auf den ganzen Menschen

Osteopathie Behandlungsraum

Osteopathie ist ein ganzheitliches Behandlungskonzept, das vom amerikanischen Arzt Andrew Taylor Still (1828 - 1917) entwickelt wurde. Ziel in der Osteopathie ist es, die Ursachen für Beschwerden aufzuspüren und zu behandeln.

In der Osteopathie stehen nicht die Symptome, sondern der Mensch als gesamte Einheit im Vordergrund. Basierend auf den Kenntnissen von Struktur (Anatomie), Funktion (Physiologie) und deren gegenseitige Beeinflussung, wird der Körper bei seinen stetigen selbstkorrigierenden Mechanismen unterstützt und somit die Gesundheit und Heilung gefördert.

Osteopathie versteht sich als Ergänzung zur Schulmedizin und hat ihre Stärken in der Behandlung von funktionellen, nicht strukturellen, Problemen. Als ganzheitliche Methode kennt und bedient sich die Osteopathie eines breiten Behandlungsspektrums.

Leben ist Bewegen - Gesundheit ist Beweglichkeit
(nach A.T. Still)

Anwendungsbeispiele:

  • Rückenschmerzen
  • funktionelle Gelenkbeschwerden
  • nach Behandlung von Operationen/Sportverletzungen/Unfällen
  • Kopfschmerzen und Migräne
  • Kieferproblematiken
  • Schlafstörungen
  • Verdauungsbeschwerden (Blähbauch, Sodbrennen, Reizdarm etc.)
  • Menstruationsbeschwerden u.a.m.

Behandlung:

Nach einer genauen Befunderhebung erfolgt die Untersuchung des Körpers mit den Händen. So können vorhandene Störungen im Gewebe erkannt und gelöst werden. Die gefundenen Bewegungseinschränkungen und Spannungen im Gewebe werden beseitigt, damit der Körper wieder ins Gleichgewicht finden kann.

Zahlt das meine Kasse?

Kosten für osteopathische Behandlungen werden seit 2010 immer häufiger von gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Fragen Sie nach der Kostenübernahme für osteopathische Behandlung bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wir erfüllen alle Voraussetzungen, die von den Krankenkassen hier gefordert werden und sind mit unserer Praxis bei vielen Kassen schon gelistet. Sollte Ihre Kasse noch nicht dabei sein, nehmen wir gerne Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.

Für die Kassen müssen folgende Voraussetzungen in der Regel erfüllt sein:

  • Die osteopathische Behandlung wird durch einen Arzt veranlasst. Eine entsprechende formlose ärztliche Bescheinigung oder ein Privatrezept ist vorzulegen.
  • Die Behandlung wird qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.

Ab sofort osteopathische Behandlungen durch Heilpraktiker:

Eine ärztliche Verordnung ist hier nicht mehr notwendig. Die Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenordnung für Heilpraktiker und kann bei entsprechender Versicherung, falls diese Heilpraktikerleistungen beinhaltet, durch die Kasse erstattet werden.

Mo - Do: 08:00 bis 20:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 17:00 Uhr
& nach Vereinbarung
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